Mietbedingungen

A. Abschluß des Mietvertrages

Sie können Ihr Reisemobil persönlich, schriftlich oder telefonisch buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage der üübersandten Mietunterlagen bieten Sie uns den Abschluß des Mietvertrages verbindlich an. - Der Mietvertrag kommt mit Zugang des schriftlichen Mietvertrages zustande.

B. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Angaben im Mietvertrag verbindlich.

Unsere Preise schließen ein: 2100 km pro Woche, folgende Versicherungen:

  • Kfz-Haftpflicht-Versicherung mit unbegrenztem Deckungsschutz (maximal 5 Mio. € je geschädigte Person),
  • Kfz-Vollkasko (Selbstbeteiligung je Schadensfall 500,- €
  • Kosten für Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und fällige Wartung
  • Parkplatz für Ihr eigenes Fahrzeug für die Zeit der Anmietung.

Weiter stellen wir Kfz-Zubehär und sonstige Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.

C. Reise-Versicherung

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist in Ihrem Mietpreis ebenfalls nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung abgeschlossen werden kann. Ein späterer Abschluß ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten 8 Tage, jedoch vor Mietbeginn, bei der Buchungsstelle nachgeholt wird. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann nur für alle in der Anmeldung aufgeführten Personen gemeinsam abgeschlossen werden. Sie deckt im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihre Rücktrittsgebühren oder die Kosten, die Ihnen bei einer außerplanmäßigen Rückreise entstehen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befaßt.

D. Bezahlung

Innerhalb einer Woche

E. Übergabe, Rücknahme

Ort und Zeiten der Übergabe und Rücknahme werden Ihnen in den Mietunterlagen mitgeteilt. Bei Fahrzeugübergabe ist ein Übergabeprotokoll von Ihnen zu unterzeichnen. Durch die vorbehaltlose Unterzeichnung erkennen Sie den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs an.

Sie verpflichten sich, uns das Fahrzeug termingerecht, von innen gereinigt, in Flensburg wieder zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Reise während der Mietzeit verlängern wollen, wenden Sie sich bitte an unser Büro.

Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet und zwar pro angefangene Stunde 25.-

Der Nachweis. daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, bleibt Ihnen unbenommen.

F. Besondere Obliegenheiten des Mieters

Das Fahrzeug darf nur von Ihnen selbst, hierhin im Mietvertrag angegebenen Fahrer/n gelenkt werden, sofern der jeweilige Fahrzeugführer mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer für die Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis ist. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs bekanntzugeben. Es ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zur Weitervermietung oder Verleihung.

Fahrten in außereuropäische Länder sind nur mit Zustimmung der Zentrale zulässig.

Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen von Ihnen bis zum Preis von 150,- € ohne Nachfrage in Auftrag gegeben werden. Sofern die Summe 150.- € übersteigt, dürfen Reparaturen nur mit Einwilligung in Auftrag gegeben werden. Die insoweit angefallenen bzw. genehmigten Reparaturkosten erstatten wir gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern Sie nicht für den Schaden haften.

Verkehrsunfälle, an denen das Mietfahrzeug beteiligt ist, sind polizeilich aufnehmen zu lassen und unverzüglich zu melden. Behördliche Maßnahmen (z.B. Beschlagnahme, Strafverfahren) sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, alle den Unfallhergang betreffenden Angaben uns unverzüglich mitzuteilen.

Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die in Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind bei der Rückgabe der Übergabestelle mitzuteilen.

G. Haftung

IMC haftet für alle Schäden, soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen besteht. Für durch die Versicherungen nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung durch IMC bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Haftung des Mieters:

Sie haften bei von Ihnen verschuldeten Unfallschäden beschränkt auf den Selbstbeteiligungsbetrag der Vollkaskoversicherung. Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, sind wir berechtigt, von der Kaution einen Teilbetrag bis zur Höhe Ihrer Selbstbeteiligung (750,- €) zurückzuhalten.

Sie haften unbeschränkt, sofern Sie den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist.

Wenn Sie Unfallflucht begehen, haften Sie ebenfalls unbeschränkt. Sie haften im übrigen für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck, durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstanden sind.

H. Umbuchung, Rücktritt durch den Mieter

Bei nachträglichen Buchungsänderungen bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 25,- f fällig.

Spätere Buchungsänderungen sind nicht möglich. Sie können jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung zurükktreten. Treten Sie von der Anmietung zurück, können wir pauschalierten Schadensersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung.

Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Mietpreis: bis 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 10 °a des Mietpreises, vom 59. Tag bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50 % des Mietpreises, vom 29. Tag bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 75 °6 des Mietpreises, ab dem 14. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 100 % des Mletpreises

Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt von Ihnen übernommen, sind Sie ebenfalls verpflichtet, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75 des Mietpreises zu entrichten.

I. Haftung des Vermieters

Es Ist Haftungsausschluß des Vermieters vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Übergabe an den Mieter oder bei Ausfall besteht kein Anspruch des Mieters auf ein Ersatzfahrzeug, auf Weiterbeförderung oder Ersatz von Aufwendungen und Schäden.

Diese Preisliste ist gültig bis zum Erscheinen einer Neuausgabe, unter Vorbehalt von evtl. Druckfehlern

Wir sind berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten; ggf. verringert ein anderweitig erzielter Mietpreis Ihre Schadensersatzverpflichtung. Die Gestellung eines Ersatzmieters an Ihrer Stelle ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AHR möglich. AHR kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

€ 75,- €.- berechnen wir Ihnen, wenn bei Rückgabe die Toilette nicht geleert und gereinigt ist. Für beschädigte/fehlende Gegenstände ist Ersatz zu leisten.

Nach Erhalt der Eingangsbestätigung überweisen Sie uns bitte die darin ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt In der Regel 300,- €. Der Restbetrag ist einen Monat vorher und die Kaution von 750,€ am Abreisetag zu zahlen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe an den Mieter zurückgezahlt. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises ist die Aushändigung der Mietunterlagen nicht möglich.

 
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